Beim 1.FC Köln stehen entscheidende Wochen auf dem Programm. Mal wieder könnte man sagen. An den nächsten zwei Spieltagen können noch sechs Punkte gesammelt werden. Ob dies für den Klassenerhalt reichen wird, lässt sich heute noch nicht sagen. Aber egal wie viele Punkte noch geholt werden und unabhängig davon, ob man den Klassenerhalt schaffen wird, darf selbst bei einer Rettung in letzter Sekunde nicht die Realität aus den Augen verloren werden.
Denn nicht nur sportlich lief es in der letzten Saison nicht rund. Auch vereinspolitisch muss man sich durchaus die Frage gefallen lassen, in welcher Liga dieser Verein steht. Ein Stimmungsbarometer wird da mit Sicherheit die kommende Mitgliederversammlung am 17. Juni 2021 sein.
Seit dieser Woche sind dann auch die Mitglieder offiziell darüber informiert, dass es in diesem Jahr erstmals eine virtuelle Mitgliederversammlung geben wird. Dies ist aus unserer Sicht vollkommen richtig und konsequent. Es stellt sich aber die Frage, warum sich der Vorstand so lange Zeit gelassen hat, um diese Mitgliederversammlung letztendlich doch virtuell durchzuführen. Im Umkehrschluss könnte die Frage auch lauten, warum man so lange versucht hat an einer hybriden Variante festzuhalten? Fragen, die bis dato noch nicht wirklich beantwortet wurden.
Es mag vereinzelte Stimmen geben, die da Sicherheitsbedenken an den Tag legen. Hier stellt sich die Frage, warum diese vermeintlichen Sicherheitsbedenken nie bei den bisherigen Veranstaltungen angesprochen wurden? Die stichpunktartige und halbherzige Zutrittskontrolle ist da mit Sicherheit kein Argument für einen höheren Sicherheitsfaktor.
Wenn man nun bedenkt, dass sich lediglich Mitglieder einem Identitätscheck zu unterziehen haben, die gegenüber dem 1.FC Köln noch nicht identifiziert sind, dann handelt es sich hierbei aus unserer Sicht um eine klare Ungleichbehandlung! Wie groß muss das Misstrauen gegenüber den eigenen Mitgliedern des Vereins sein, wenn dieses Verfahren bei anderen Vereinen nicht notwendig war? Woraus resultiert das Ergebnis, dass sich eben nur ein Teil von Mitgliedern diesem Identitätscheck stellen muss? Hat der Verein etwa die Ausweisdaten eines jeden einzelnen Mitglieds in seiner Datenbank abgespeichert, welches die Mitgliederversammlungen der letzten Jahre besucht hat? Wenn ja, dann stellt sich die Frage, wie der Verein mit der Tatsache umgeht, dass Ausweisdokumente auch zwischenzeitlich ablaufen und somit eine neue Identifizierung durchgeführt werden müsste?  
Ebenfalls wäre es interessant gewesen zu erfahren, wie denn der 1.FC Köln die angepeilten 1.000 Mitglieder ausgewählt hätte, die an der Veranstaltung in Präsenzform hätten teilnehmen dürfen?

Vielleicht über eine Bewerbung, ähnlich wie dies beim FC-Fandialog propagiert wurde? Eine Bewerbung, die man überhaupt nicht hätte absenden müssen, weil dort scheinbar strategisch einzelne Personen positioniert wurden?

Auf dieser Mitgliederversammlung wird sich Carsten Wettich als Vizepräsident zur Wahl stellen. Es bleibt zu hoffen, dass er diese Veranstaltung dazu nutzt, um aus seiner Sicht zu erklären, wie es überhaupt zu seiner Kandidatur kam. Denn rückblickend betrachtet werden es mit Sicherheit viele Mitglieder nicht vergessen haben, dass er damals Mitglied der Findungskommission war.

Diese Kommission hatte die Aufgabe den damaligen Vorstand um Dr. Werner Wolf, Eckhard Sauren und Jürgen Sieger vorzuschlagen, um Stabilität in den Verein bringen.
Man muss leider feststellen, dass es nicht gelungen ist diese Stabilität zu erreichen.
Im Gegenteil: Nach nicht einmal 100 Tagen trat Jürgen Sieger von seinem Amt als Vizepräsident zurück. Über die Gründe weiß man bis heute nichts. Sicher ist es so, dass dies so natürlich vorkommen kann. Es hat allerdings einen nachvollziehbaren bitteren Beigeschmack, wenn dann ein Mitglied der Findungskommission diesen Posten kommissarisch übernimmt, ohne dass ein normales Vereinsmitglied hier hätte großartig eingreifen können. Denn grundsätzlich muss man festhalten, dass eine vollkommen andere Person von den Mitgliedern auf der letzten Mitgliederversammlung gewählt wurde und auf diese Art und Weise eine Abstimmung von den Mitgliedern nicht mehr nötig war. Wenn aktuell Sicherheitsbedenken an einer virtuellen Mitgliederversammlung zu Tage kommen, dann sollte man vielleicht auch einmal die Sicherheitsbedenken der aktuell gültigen Satzung in Betracht ziehen. Losgelöst von einzelnen Personalien, gibt es hier zu viele Gestaltungsmöglichkeiten, in denen dann lediglich der Mitgliederrat involviert wäre – nicht mehr aber das Mitglied an sich.
Da der Mitgliederrat sich selbst nicht als Vertreter der Mitglieder sieht, sondern eher als Aufsichtsorgan des Vorstandes, ist es dann eigentlich noch grotesker, dass ein Mitglied des Mitgliederrates dann in den Vorstand wechselt. Interessenskonflikte lassen sich hier nicht ausschließen. Wie seht ihr diese Situation?

Schreibe einen Kommentar